Privat versichert
In der Regel wird die kieferorthopädische Behandlung von den privaten Versicherungen übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über Ihren individuellen Tarif. Vorab erbittet die Versicherung zur Übernahme eine individuelle Diagnostik (3D Scans, Fotos, Röntgenbilder). Zur genaueren Einschätzung der Situation vereinbaren Sie bitte einen unverbindlichen Beratungstermin.
Wir empfehlen den Kostenplan vor Behandlungsbeginn bei der Krankenversicherung einzureichen. Je nach Art und Umfang Ihrer Versicherung sowie abhängig von den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden Sie von ihrem Versicherer über den Erstattungsumfang der Behandlungskosten informiert. Die Höhe der Kostenerstattung hängt vom gewählten Versicherungstarif und von eventuell vereinbarten Zusatzleistungen ab. Bitte prüfen sie vor dem ersten Termin in unserer Praxis die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch eine Zahnzusatzversicherung. Unter folgendem Link finden Sie alle Informationen, Bewertungen und die jeweiligen Leistungsübersichten der Versicherungen: www.waizmanntabelle.de
Für den Fall, dass die Behandlung nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen wird, können Sie eine nahezu zinsfreie Finanzierung vereinbaren. Gern beraten wir Sie diesbezüglich.
Gesetzlich versichert
Mit Hilfe des 5-stufigen KIG-Systems (kieferorthopädische Indikationsgruppen) wird der Befund Ihres Kindes eingeordnet. Sobald von uns eine kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit vor dem Hintergrund des KIG-Systems ab Stufe 3 (kieferorthopädischer Indikationsindex) festgestellt wurde, wird die kieferorthopädische Behandlung Ihres Kindes in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Hier übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 80% des gesetzlichen Anteils (s.u.) der Behandlungskosten sofort, 20% müssen zunächst von dem Patienten bzw. den Patienteneltern selbst übernommen werden. Nach Abschluss der Behandlung werden die 20% von der Krankenkasse zurückerstattet.
Wissenswert
KIG-System: Grad 1, 2 – Diese werden zwar als medizinisch behandlungswürdig bewertet, die Kosten für eine Behandlung werden jedoch erst bei Fehlstellungen der Grade 3, 4 und 5 übernommen. Die besten Zahn- Zusatzversicherungen www.waizmanntabelle.de/kinder
Die kieferorthopädische Behandlung eines Erwachsenen wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, es sei denn, es besteht bei schwerwiegenden Kieferfehlstellungen die Notwendigkeit einer zusätzlichen operativen Einstellung des Kiefers. Zur genaueren Einschätzung der Situation vereinbaren Sie gern einen unverbindlichen Beratungstermin.
Falls bei Ihnen eine schwerwiegende Kieferfehlstellung festgestellt wurde und eine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie geplant werden sollte, stellt die Krankenkassen leider nur eine absolute Minimalversorgung sicher. Moderne Materialien und neue, hochwertige Behandlungskonzepte sind im Maßnahmenkatalog der Krankenkassen nicht berücksichtigt.
Selbstverständlich können bei uns Patienten strikt so versorgt werden, dass keine weiteren Kosten entstehen. Dies entspricht aber nicht unserem Anspruch an unsere Arbeit der bestmöglichen und individuellen Patientenversorgung. Unser Credo ist die Behandlungszeiten so kurz und komfortabel wie möglich zu gestalten! Viele Behandlungsmethoden und Materialien, die dies unterstützen, werden aber nicht von den gesetzlichen Versicherungen getragen, so dass private Zuzahlungen notwendig werden. Für den Fall dass bei Ihnen keine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie indiziert ist, wird die Behandlung nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Die von den Krankenkassen übernommenen Kosten sichern eine wirtschaftliche, notwendige und ausreichende Versorgung. Moderne Materialien und neue, digitale, hochwertige Behandlungskonzepte sind im Maßnahmenkatalog der Krankenkassen nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können bei uns Patienten so versorgt werden, dass keine weiteren Kosten entstehen.
Unser Credo ist jedoch, jeden Patienten gleich zu behandeln und keinen Unterschied zwischen den Behandlungen bei Kassen oder Privatpatienten zu machen. Wir würden Ihnen aber gern eine gleichbleibende Qualität mit hohem Komfort und möglichst kurzen Behandlungszeiten zusichern. In diesem Fall würden dann Zusatzkosten anfällig werden, die wir Ihnen gern im Detail erklären.
Bei der Erstberatung werden Sie genau über die notwendige Behandlung aufgeklärt und über die entstehenden Kosten informiert. Dieses wird Ihnen auch noch einmal schriftlich mitgeteilt. Vor einem möglichen Behandlungsstart herrscht für Sie absolute Kostentransparenz. Bei Gesprächsbedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung
Bitte prüfen sie vor dem ersten Termin in unserer Praxis die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch eine Zahnzusatzversicherung. Unter folgendem Link finden Sie alle Informationen, Bewertungen und die jeweiligen Leistungsübersichten der Versicherungen: www.waizmanntabelle.de.
Für den Fall, dass die Behandlung nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen wird, können Sie eine nahezu zinsfreie Finanzierung vereinbaren. Gern beraten wir Sie diesbezüglich.
Eine kieferorthopädische Behandlung wird in der Regel von den privaten Versicherungen übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über Ihren individuellen Tarif.
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Dann können Sie uns gerne telefonisch erreichen, eine E-Mail schreiben oder über das Kontaktformular eine Nachricht an uns senden. Wir freuen uns auf Sie!